Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt

Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Spielerinnen. Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexualisierter) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden. 

 

Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen Spielerinnen nachhaltig und sicher vor Übergriffen jedweder Art geschützt werden, mögliche Straftäter:innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.  Das Schutzkonzept betrifft in allen Punkten sowohl Trainerinnen als auch Trainer. Eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern erfolgt entsprechend nicht. Alle Punkte gelten gleichermaßen. 

 

Präambel


Der FC Würzburger Kickers Mädchen- und Frauenfußball e.V. setzt sich proaktiv für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Spielerinnen ein. Unsere Spielerinnen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung am Vereinsleben teilhaben und sich im Alltag ohne Gewalt und Diskriminierung in ihrer Persönlichkeit entfalten können. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren Spielerinnen steht für uns an erster Stelle. Das Schutzkonzept schließt die Prävention aller Formen von Gewalt und insbesondere sexualisierter Gewalt ein.

Zwei Prinzipien dienen als Grundlage für das Handeln aller Trainer:innen:

  • Die Spielerin fühlt sich wohl.
  • Es wird stets die zum Schutz der Spielerin angemessene Öffentlichkeit hergestellt.

 

A       Klärung von Begriffen

 

Eine Person wird Gewalt ausgesetzt, wenn eine andere Person gegen ihren Willen und unter Hinzunahme von Mitteln der Machtausübung das psychische Wohlbefinden und/oder die körperliche Integrität dieser Person verletzt. Eine Person wird (sexualisierter) Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch andere Personen veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der/ die Täter:in verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit der Spielerin sein/ihr Machtbedürfnis (ggf. unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen).  Dabei werden folgende Formen unterschieden: 

  • Grenzverletzungen (Zu-Nahe-Kommen, Bloßstellen, Missachtung der Schamgrenzen, unangemessenes Ausfragen).
  • Übergriffe (massive und/oder häufige Grenzverletzungen, psychische und/oder körperliche Übergriffe).
  • Seelische Gewalt (Erniedrigung, anschreien, unverhältnismäßige Ansprache).
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt (sexuelle Gewalt oder Handlungen, sexueller Missbrauch).

 

B       Leitbild und Kultur der Achtsamkeit

 

Leitbild

Der FC Würzburger Kickers Mädchen- und Frauenfußball e.V. ist in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit und Gerechtigkeit. 

 

Kultur der Achtsamkeit

Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen im Sport. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Wir möchten Spielerinnen in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können.  Wir sind achtsam, wenn es einer Spielerin nicht gut geht. Zeigt eine Spielerin stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns Unterstützung von der Vertrauensperson ein.  Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen aktiv dagegen Stellung. 

 

C       Auswahl der Ehrenamtlichen

 

Alle Trainer:innen und Vorstandsmitglieder müssen in einem Drei-Jahres-Rhythmus ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.  Die Trainer:innen werden vom Verein eingesetzt und handeln im Auftrag des Vereins. Eine Vereinsmitgliedschaft ist dabei zwingend erforderlich. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Trainer:innen sorgfältig verhalten. Eine formale Qualifikation der Trainer:innen ist nicht erforderlich, ist aber von Bedeutung, wenn der Verein seine Sorgfalt nachweisen muss. Bei einer Lizenzinhaber:in kann der Verein bestimmte Standards und Fähigkeiten (beispielsweise auch in Erster Hilfe) voraussetzen. Trainer:innen ohne Trainer:innen-Lizenz werden vor Beginn ihrer Tätigkeit bezüglich ihrer Befähigung von Verantwortlichen des Vereins befragt und bei ihrem Engagement am Beginn begleitet.  Die Trainer:innen müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen (s. Anhang A) und sich zu den Grundsätzen der Schutzvereinbarung (s. Anhang B) bekennen. 

 

D      Allgemeine Verhaltensregelungen

 

Fahrten/Mitnahme

Minderjährige Spielerinnen werden nicht alleine im Fahrzeug einer Trainer:in mitgenommen. Spielerinnen werden außerdem nicht in den Privatbereich der Trainer:in (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) eingeladen oder mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern. 

 

Übernachtung

Trainer:innen übernachten grundsätzlich nicht in Zimmern gemeinsam mit Spielerinnen.

 

Geheimnisse

Trainer:innen teilen mit Spielerinnen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die eine Trainer:in mit einer Spielerin trifft, sind so gestaltet, dass sie öffentlich gemacht werden können. Es gilt das Sechs-Augen-Prinzip (s. Schutzvereinbarung).

 

Geschenke

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Spielerinnen werden durch Trainer:innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Trainer:in und der Vertrauensperson abgesprochen sind. 

 

Transparenz der Regelungen

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainer:in, der betreffenden Spielerin (bei minderjährigen Spielerinnen auch den Erziehungsberechtigten) UND der Vertrauensperson abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit aller beteiligten Personen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung. Die Abweichung wird dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt und bei Minderjährigen durch deren Eltern schriftlich bestätigt.  Bei nicht planbaren, einmaligen Ereignissen reicht eine vorherige Abklärung mit einer erziehungsberechtigten Person über WhatsApp und die Information an die Schutzbeauftragte. Bei planbaren, absehbaren oder sich wiederholenden Ereignissen reicht die Absicherung über WhatsApp nicht aus. Hierfür ist im Vorhinein eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person notwendig, die die Trainer:innen im Original aufheben und die per Kopie/Foto an die Schutzbeauftragte übermittelt werden.

 

E       Mitglieder beteiligen/einbeziehen

 

Wir nehmen die Meinung von Spielerinnen ernst, respektieren ihre Grenzen und lassen ihnen Freiheiten, so sein zu können, wie sie sind. Dafür ist ein respektvoller Umgang unerlässlich. Bei der Planung unseres Trainingsangebotes achten wir darauf, dass wir das Selbstvertrauen der Spielerinnen stärken und ihnen dabei helfen, ihre Grenzen offen nach außen und ohne Sanktionen befürchten zu müssen, kommunizieren zu können. Wir bieten Spielerinnen die Möglichkeit, sich in den Verein einzubringen und mitzuentscheiden. Bei minderjährigen Spielerinnen beziehen die Trainer:innen auch die Eltern in Entscheidungen mit ein. Über das vorliegende Schutzkonzept informieren wir Mitglieder und Eltern bei Beginn der Mitgliedschaft und über die Webseite des Vereins. 

 

F       Notfallplan und Meldekette

 

Wenn eine Spielerin von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte: 

 

Beachte allgemein

Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung. 

 

Zuhören und ernst nehmen

Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn die Betroffene nicht weitersprechen will. Glaube ihr und nimm sie ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass sie keine Schuld an dem Erlebten hat. 

Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären. Behandle das Gespräch vertraulich, aber verdeutliche, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe sie altersgemessen mit ein und informiere sie über Dein weiteres Vorgehen. 

 

Sachverhalt dokumentieren

Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte. 

 

Rat und Unterstützung holen

Wende Dich an die Vertrauensperson des Vereins und kläre mit ihr das weitere Vorgehen. Gemeinsam mit der Vertrauensperson leitest du Schritte zur Kontaktaufnahme mit Wildwasser e.V. Würzburg ein. Die Vertrauensperson des Vereins verfügt über die Kontaktdaten und diese sind zusätzlich im Internet zu finden unter https://www.wildwasserwuerzburg.de. 

 

Meldekette

Die Meldekette ist von den Trainer:innen zwingend einzuhalten und wird im Verein öffentlich ausgehängt und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht (s. "Meldekette"). 

 

G      Selbstverpflichtung leitender Personen

 

Der Vorstand und die Trainer:innen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Die Vereinsvorsitzende bzw. ihre Vertreter:in ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Trainer:innen) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden gemäß der Meldekette tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird oder wenn sie einen Verdacht haben.  Der Opferschutz steht bei jeder Handlung an erster Stelle.


H      Vertrauensperson

 

Bei konkreten Verdachtsfällen steht die Vertrauensperson Katharina Meyer-Götz unter der den Spielerinnen bekannten Telefonnummer oder per Mail an katharina@fwk-frauen.de für weitere Informationen zur Verfügung. 

 

I        Regelungen von Ausnahmefällen

 

Für Physiotherapeutinnen gilt das Schutzkonzept insofern, als dass sie die Würde der Spielerinnen schützen müssen und stets für deren Wohlergehen handeln. Schriftlicher Kontakt über Messenger-Dienste wie WhatsApp, der für die Verletzungsprävention oder Nachsorge notwendig und sinnvoll ist, ist im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung gestattet. Berührungen, die im Sinne der Behandlung medizinisch notwendig sind, sind nach Absprache mit der Spielerin ebenso gestattet. Die Meldekette des Schutzkonzepts wird im Behandlungsraum für die Physiotherapie gut sichtbar angebracht.

 

J       Weitere Anlaufstellen

 

Weitere Informationen und unabhängige Ansprechstellen für Betroffene finden sich bei den nachfolgenden Links. 

 

 


 

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